Verbotene Würfe

New Orleans ist uns im Allgemeinen nicht gerade als Hort der Unvernunft bekannt; vielmehr asoziieren die meisten mit New Orleans eher angenehme Dinge – Musik, Klima, und nicht zuletzt die berühmte Mardi-Gras-Parade, die dieses Jahr am 8. März stattfinden wird („Mardi Gras ist die französische Bezeichnung für den Faschingsdienstag, den letzten Tag des Faschings vor dem Aschermittwoch, dem Beginn der österlichen Fastenzeit.“).
Rund um diese schon über 150jährige Tradition, die mit den französischstämmigen Siedlern in die Niederungen des Missisippi-Deltas und die Gebiete drumherum kam, entwickelten sich natürlich auch Richtlinien und Vorschriften, was anlässlich dieser Parade getan werden darf – und was nicht. Teilnehmern an dieser Parade ist es strengstens verboten, Kondome in die Menge zu werfen:

Sec. 34-28. Prohibited throws. (…) (d) No Mardi Gras parade participant, while participating in a parade on the parade route, in a parade staging area, or in a parade disbanding area, shall hand out, throw, or distribute in any way, any condom or prophylactic or any sexually-oriented device. Sexually-oriented device shall include but not be limited to any paraphernalia that is designed in whole or part for specified sexual activities as defined in the comprehensive zoning ordinance. (e) Any carnival organization which allows or permits a violation of this section shall be subject to the penalties set out in section 34-2 of this chapter; for purposes of this paragraph, each violation by a parade participant shall be considered as a separate violation. (f) Any Mardi Gras parade participant who violates this section shall be subject to immediate removal from the parade in addition to the penalties set out in section 34-3 of this chapter.

(M.C.S., Ord. No. 19,314, § 1, 7-15-99; Ord. No. 19,676, § 1, 5-18-00)

Ein interessantes Fundstück aus der Sammlung der dümmsten Gesetze; aber immerhin mag es die Teilnehmer, die sich nun ihre Kondome kaufen müssen, trösten, dass die gleiche Vorschrift es auch Schlangen verbietet, sich näher als 200 Yards an die Parade heranzuschleichen. Das Bewerfen von Paradeteilnehmern mit Colaflaschen ist übrigens auch nicht gestattet.

Kreuz.net: „Homo-Lustseuche Aids“ und Gummipackungen für Geschlechtsorgane

Nur, damit wir uns gleich richtig verstehen: Ich habe nichts gegen Katholiken. Mein Schwiegervater ist katholisch, meine Frau evangelisch, ich selbst bin Atheist, und wir leben gut von diesem teilweise sehr spannenden Gesprächsstoff namens Religion. Der Katholizismus treibt jedoch manchmal, vorsichtig ausgedrückt, etwas seltsame Blüten, so beispielsweise hin und wieder im „katholischen Nachrichtenmagazin“ KREUZ.NET:

Ein Greuel in Gottes Angesicht: Seit Jahren veranstaltet die Erzdiözese in London Sodom-und-Gomorra-Messen. Es gibt zwar dagegen einen katholischen Widerstand. Aber Rom steht auf der Seite der Warmen. (…)
Einen traurigen Höhepunkt erreichten die Londoner Homo-Eucharistien im letzten Dezember. Damal bewarb sogar die Kondom-Firma ‘Durex’ auf der Webseite ‘durexhcp.co.uk’ die Homo-Eucharistie am 5. Dezember. Die Veranstaltung kreiste um die Homo-Lustseuche Aids. Die Firma ‘Durex’ vertreibt in über 150 Ländern Gummipackungen für Geschlechtsorgane. Mit 35 Prozent Markanteil ist der Konzern der führende Hersteller dieser Masturbations-Gegenstände.

Nein, das ist keine Satire. Den vollständigen Artikel könnt Ihr hier lesen – Ihr erfahrt alles über das „Londoner Homosexuellen-Ghetto“ Soho, „Gott und die Natur beleidigende Homo-Aufläufe“ in London und andere „Teufeleien“.

Göttingen: Geld für Pille, aber nicht für Kondome

„Die Stadt Göttingen zahlt jährlich aus einem Fonds knapp 13 500 Euro für Verhütungsmittel an Hilfsempfängerinnen aus“, meldete das Göttinger Tageblatt am 19. Januar.

Hilfsempfängerinnen ab 20 Jahren – bis dahin können Verhütungsmittel ärztlich verordnet werden – konnten nach der Einrichtung des Fonds die Übernahme der Kosten für Pille, Spirale oder Drei-Monats-Spritze bei der Stadt beantragen. Für die Linke regte Patrick Humke an, dass auch die Kosten für Kondome übernommen werden sollten, damit das Thema Verhütung nicht allein bei der Frau liege.

Jedoch: „Bisher würden Kondome nicht bezahlt“, sagte Sozialdezernentin Dagmar Schlapeit-Beck, „weil diese vergleichsweise billig seien“.
Liebe Frau Schlapeit-Beck, ich kann Ihnen gerne ein paar Websites aufzählen, wo Sie richtig schön teure Kondome bekommen können – vielleicht sind sie Ihnen ja dann gut genug für Ihre bedüftigen Göttinger?
(Früher war das mal so, dass generell nur preiswerte Sachen erstattet, bezahlt oder gefördert wurden, wenn es um staatliche oder kommunale Hilfen ging; die teuren waren für die, die es sich leisten konnten. Aber vielleicht ist ja auch hier alles im Wandel – nur das Beste für Armen; sollen doch die Reichen den Billigkrempel nehmen…)

Kostenlose „unsichere“ Kondome für Hartz-IV-Bezieher?

Die „Nürnberger Nachrichten“ meldeten zum Jahresende, dass Sozialverbände in Bayern für Hartz-IV-Bezieher kostenfreie Antibabypillen, Kondome und Spiralen zum Schutz vor ungewollten Schwangerschaften fordern. Diese Forderungen sind nichts Neues, auch Gerichtsverfahren gab es diesbezüglich schon – bisher wurden derartige Forderungen allerdings immer abschlägig beschieden.
Die in dem Beitrag der NN befragte Geschäftsführerin der pro familia in Bayern, Birgit Echtler, beklagte den geringen Betrag von nur 15 Euro für Gesundheitspflege (inkl. Verhütung) im Hartz-IV-Regelsatz und sagte:

Von dem Betrag kann man sichere Verhütungsmittel nicht bezahlen. (…) Anti-Babypillen kosten den Angaben nach monatlich 6 bis 18 Euro. Eine Spirale hält zwar jahrelang, dafür müssen aber mehrere hundert Euro hingeblättert werden. Paare verzichteten daher ganz auf die Verhütung oder stiegen auf unsichere Mittel wie Kondome um.

Aber hallo, Frau Echtler! Entweder haben Sie hier groben Unfug geredet, oder die Zeitung hat Sie falsch zitiert. Darf ich Sie an die Aussagen Ihrer eigenen Organisation zum Thema „Kondome“ erinnern?

Kondome sind eigentlich eine tolle Sache, denn sie haben keine Nebenwirkungen, sind eine Möglichkeit für die Herren, die Verhütung in die Hand zu nehmen, schützen vor Krankheiten, sind relativ billig und fast überall zu haben.

Wie ich in diesem Blog schon mehrfach geschrieben habe, gibt es preiswerte Kondome im Onlinehandel satt; eine Hunderterpackung für 15 Euro beispielsweise reicht bei einem sexuell aktiven Paar zwischen einem halben und einem Jahr, das wären also 1,25 bis 2,50 Euro pro Monat; und die kann man(n) auch als Hartz-IV-Bezieher erübrigen. Der Gesundheits-Anteil des Regelsatzes beträgt für Erwachsene derzeit genau 15,55 Euro, für ein Paar in Bedarfsgemeinschaft also zusammen 31,10 Euro; 2,50 Euro für Familienplanung entspräche davon also ca. 8% bzw. weniger als ein halbes Prozent des gesamten Regelsatzes (immer vorausgesetzt, beide Partner beziehen Unterstützung).

Die ständigen Forderungen der Gutmenschenorganisationen, der Staat möge gefälligst jeden Pups bezahlen, sind schlicht und einfach dermaßen realitätsfern, dass man eigentlich nur noch den Kopf schütteln kann. „Menschenrecht auf selbstbestimmte Familienplanung“ meinte ursprünglich mit Sicherheit nicht, dass man Beziehern staatlicher Unterstützung nun auch noch das Aufpassen abnehmen muss. (Natürlich könnte man derartige Forderungen auch so interpretieren, dass der Staat den „Bodensatz der Gesellschaft“ doch gefälligst daran hindern solle, sich fortzupflanzen; aber das will ich ja niemandem unterstellen, nicht wahr?)