Kostenlose „unsichere“ Kondome für Hartz-IV-Bezieher?

Die „Nürnberger Nachrichten“ meldeten zum Jahresende, dass Sozialverbände in Bayern für Hartz-IV-Bezieher kostenfreie Antibabypillen, Kondome und Spiralen zum Schutz vor ungewollten Schwangerschaften fordern. Diese Forderungen sind nichts Neues, auch Gerichtsverfahren gab es diesbezüglich schon – bisher wurden derartige Forderungen allerdings immer abschlägig beschieden.
Die in dem Beitrag der NN befragte Geschäftsführerin der pro familia in Bayern, Birgit Echtler, beklagte den geringen Betrag von nur 15 Euro für Gesundheitspflege (inkl. Verhütung) im Hartz-IV-Regelsatz und sagte:

Von dem Betrag kann man sichere Verhütungsmittel nicht bezahlen. (…) Anti-Babypillen kosten den Angaben nach monatlich 6 bis 18 Euro. Eine Spirale hält zwar jahrelang, dafür müssen aber mehrere hundert Euro hingeblättert werden. Paare verzichteten daher ganz auf die Verhütung oder stiegen auf unsichere Mittel wie Kondome um.

Aber hallo, Frau Echtler! Entweder haben Sie hier groben Unfug geredet, oder die Zeitung hat Sie falsch zitiert. Darf ich Sie an die Aussagen Ihrer eigenen Organisation zum Thema „Kondome“ erinnern?

Kondome sind eigentlich eine tolle Sache, denn sie haben keine Nebenwirkungen, sind eine Möglichkeit für die Herren, die Verhütung in die Hand zu nehmen, schützen vor Krankheiten, sind relativ billig und fast überall zu haben.

Wie ich in diesem Blog schon mehrfach geschrieben habe, gibt es preiswerte Kondome im Onlinehandel satt; eine Hunderterpackung für 15 Euro beispielsweise reicht bei einem sexuell aktiven Paar zwischen einem halben und einem Jahr, das wären also 1,25 bis 2,50 Euro pro Monat; und die kann man(n) auch als Hartz-IV-Bezieher erübrigen. Der Gesundheits-Anteil des Regelsatzes beträgt für Erwachsene derzeit genau 15,55 Euro, für ein Paar in Bedarfsgemeinschaft also zusammen 31,10 Euro; 2,50 Euro für Familienplanung entspräche davon also ca. 8% bzw. weniger als ein halbes Prozent des gesamten Regelsatzes (immer vorausgesetzt, beide Partner beziehen Unterstützung).

Die ständigen Forderungen der Gutmenschenorganisationen, der Staat möge gefälligst jeden Pups bezahlen, sind schlicht und einfach dermaßen realitätsfern, dass man eigentlich nur noch den Kopf schütteln kann. „Menschenrecht auf selbstbestimmte Familienplanung“ meinte ursprünglich mit Sicherheit nicht, dass man Beziehern staatlicher Unterstützung nun auch noch das Aufpassen abnehmen muss. (Natürlich könnte man derartige Forderungen auch so interpretieren, dass der Staat den „Bodensatz der Gesellschaft“ doch gefälligst daran hindern solle, sich fortzupflanzen; aber das will ich ja niemandem unterstellen, nicht wahr?)