Kondom-Hersteller könnten für ungewolltes Kind haften (Spoiler: nein!)

Die österreichische Qualitätspresse hat wieder einen neuen Aufreger (Archiv):

… und natürlich ist die Überschrift wieder total daneben. Ja, es geht um Haftung, aber von Kondomen (oder deren Herstellern) ist keine Rede; vielmehr geht es um medizinische Eingriffe. Da der reißerische Artikel natürlich keinen Link zum angesprochenen OGH-Urteil enthält (alle Links im Artikel sind Eigenwerbung), habe ich mich direkt beim Österreichischen OGH umgesehen und dort folgende Leisätze gefunden (Archiv):

  1. Sowohl bei einem medizinischen Eingriff, der die Empfängnisverhütung bezweckt (zB Vasektomie oder Eileiterunterbindung), als auch bei der Pränataldiagnostik sind die finanziellen Interessen der Mutter (der Eltern) an der Verhinderung der Empfängnis bzw – bei Vorliegen der embryopathischen Indikation – der Geburt eines (weiteren) Kindes vom Schutzzweck des ärztlichen Behandlungsvertrags umfasst.
  2. Wäre das Kind bei fachgerechtem Vorgehen bzw ordnungsgemäßer Aufklärung der Mutter (der Eltern) nicht empfangen bzw nicht geboren worden, haftet der Arzt (unabhängig von einer allfälligen Behinderung des Kindes) insbesondere für den von den Eltern für das Kind zu tragenden Unterhaltsaufwand.

Den Volltext der Entscheidung (Aktenzeichen – oder, wie die Österreicher sagen, Geschäftszahl – 3Ob9/23d) findet Ihr hier. Mir persönlich geht nicht nur an der obigen „Berichterstattung“ etliches gegen den Strich, sondern mich stören auch Sätze im Urteil wie „Die Tatsache, dass die wirtschaftliche Belastung erst durch die Existenz des Kindes ausgelöst werde, ergebe sich aus einem naturwissenschaftlichen Zusammenhang, der für sich genommen wertfrei sei. Der Schadensbegriff sei zudem weder nach dem Gesetz noch nach der schadenersatzrechtlichen Praxis derart negativ besetzt, dass es sich verbiete, finanzielle Belastungen aus der Geburt eines Kindes als Schaden anzusehen.“ Das Kind als Schaden an sich. Na herzlichen Glückwunsch…

Verrohung durch Kondome?

Es gibt Werbungen, die ein Pärchen zeigen, das direkt nach dem Kennenlernen mit einem Kondom gemeinsam verschwindet. Das ist eine Darstellung von Ruck-Zuck-Sexualität, die zu sexueller Verrohung führen kann.

Albert Wunsch, Erziehungswissenschaftler, unterstützt durch Verena Weigand, Bereichsleiterin Medienkompetenz und Jugendschutz der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). (Archiv-Version)

Wir lassen das jetzt mal so ein Weilchen sacken…
Ist es wirklich das Verschwinden mit Kondom, das zu sexueller Verrohung führen kann? Ernsthaft? Das erinnert mich irgendwie an die beispielsweise im südlichen Schwarzafrika verbreitete Vorstellung, Kondome würden zu Untreue verleiten (weil Seitensprünge ja keine Folgen mehr hätten), oder an fundamental-christliche Vorstellungen, dass die Sünde der Unzucht ja erst durch das Kondom so richtig aufblühen kann.

Den Rest des Artikels muss man nicht lesen – das ständige Gejammere um die eigene Unfähigkeit, Kindern zu erklären, was man schon längst hätte erklären sollen, bevor man sie „anstößigem“ Werbefernsehen aussetzt. Ja, Fernsehwerbung ist böse, Kondome natürlich auch, und wenn die Werbung nicht ständig und permanent Sexspielzeuge und „Ruck-Zuck-Sexualität“ anpreisen würde wie Sauerbier, würden unsere Kinder nicht zu sexuell verrohten Menschen heranwachsen, und die geplagten Erwachsenen müssten nix erklären, was ihnen peinlich ist.

Unsere Gesellschaft war da schon mal ein paar Schritte weiter.

(Oder das war alles natürlich ganz anders gemeint, und ich reagiere nur allergisch auf alle Versuche, Erziehung zu vergesellschaften. Wer weiß.)

So ähnlich wie Luftballons, aber nix für Kinder. Ach nee.

Wenn erwachsene Männer versuchen sich vorzustellen, wie sie Kindern Kondome erklären. Muahaha. Für die „Men’s Health «Dad»“ („ein Heft, das sich an Väter wendet, ohne die Männer aus dem Blick zu verlieren“). Hier: auf New Kid and the Blog (Archiv-Version).
Man lernt ja immer noch dazu. Dass es eine Väter-Ausgabe von Men’s Health gibt, war mir jedenfalls neu. Aber ich habe auch die normale „Men’s Health“ nie gelesen und nie das Gefühl gehabt, etwas verpasst zu haben.
Und das mit den Kondomen…

… Tja, mein Junge, das ist… das ist… (angestrengte Denkpause) …
… sehen so ähnlich aus wie Luftballons, sind aber nix für Kinder …
… frag bitte nicht noch genauer nach …
… Du bist erst 5, in vielleicht sieben Jahren …

Ja, so gehts natürlich auch. Wenn man sich als „Erwachsener“ so richtig zum Affen machen will vor seinen Kindern.
Kleiner Tipp am Rande von einem Vater von fünf Kindern: wenn die Kinder 5 Jahre alt sind, kann man ihnen alles erklären (obwohl es für Aufklärung fast schon ein wenig zu spät ist). „Peinlich“ finden so etwas prinzipiell nur „Erwachsene“, für Kinder in diesem Alter sind das einfach Informationen – auch wenn man dafür erst später Verwendung hat.

Manche Kinderfragen lassen sich nicht beantworten, ohne ins Stottern zu kommen.

Doch, lassen sie. Nur kann man dann natürlich keinen Artikel mehr darüber schreiben.

Bei 20 ist Schluss

Neues von den Verkehrswächtern:

Wer schon 20 Kinder hat, wird zur Benutzung von Kondomen verpflichtet. Andernfalls droht Schnipp-Schnapp, Schniedel ab.

Quelle: Bored Panda