Verrohung durch Kondome?

Es gibt Werbungen, die ein Pärchen zeigen, das direkt nach dem Kennenlernen mit einem Kondom gemeinsam verschwindet. Das ist eine Darstellung von Ruck-Zuck-Sexualität, die zu sexueller Verrohung führen kann.

Albert Wunsch, Erziehungswissenschaftler, unterstützt durch Verena Weigand, Bereichsleiterin Medienkompetenz und Jugendschutz der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). (Archiv-Version)

Wir lassen das jetzt mal so ein Weilchen sacken…
Ist es wirklich das Verschwinden mit Kondom, das zu sexueller Verrohung führen kann? Ernsthaft? Das erinnert mich irgendwie an die beispielsweise im südlichen Schwarzafrika verbreitete Vorstellung, Kondome würden zu Untreue verleiten (weil Seitensprünge ja keine Folgen mehr hätten), oder an fundamental-christliche Vorstellungen, dass die Sünde der Unzucht ja erst durch das Kondom so richtig aufblühen kann.

Den Rest des Artikels muss man nicht lesen – das ständige Gejammere um die eigene Unfähigkeit, Kindern zu erklären, was man schon längst hätte erklären sollen, bevor man sie „anstößigem“ Werbefernsehen aussetzt. Ja, Fernsehwerbung ist böse, Kondome natürlich auch, und wenn die Werbung nicht ständig und permanent Sexspielzeuge und „Ruck-Zuck-Sexualität“ anpreisen würde wie Sauerbier, würden unsere Kinder nicht zu sexuell verrohten Menschen heranwachsen, und die geplagten Erwachsenen müssten nix erklären, was ihnen peinlich ist.

Unsere Gesellschaft war da schon mal ein paar Schritte weiter.

(Oder das war alles natürlich ganz anders gemeint, und ich reagiere nur allergisch auf alle Versuche, Erziehung zu vergesellschaften. Wer weiß.)

Kapitalverbrechen im Bayrischen Wald

Tut mir leid, liebe Urheberrechtsfanatiker, wenn ich jetzt mal mehr zitiere als eigentlich zulässig, aber die Meldung ist trotz ihrer bombigen Schlagkraft zu kurz (sie besteht nur aus drei Sätzen), und ich mag diese beiden Sätze auch nicht gern verstümmeln:

Im Rahmen der anschließenden körperlichen Durchsuchung eines 28-jährigen Arbeitslosen aus Baden-Württemberg gab dieser freiwillig ein Kondom heraus, in dem sich drei Druckverschlusstütchen mit mehreren Gramm Crystal befanden. Aufgrund dieser nicht geringen Menge übernahm das Kommissariat 10 die weiteren Ermittlungen.

Es handelte sich um einen von zwei Insassen eines tschechischen Taxis, „das kurz zuvor aus Tschechien eingereist war.“ Das Taxi, wohlgemerkt. Ich stelle mir das gerade so bildlich vor, die die „Streife der Schleierfahndung“ (fahnden die verschleiert?) diese Insassen prüft, worauf einer der beiden freiwillig(!) seine „nicht geringe Menge“ (also ein paar Gramm) den Freiwilligkeitsnachhelfern überreicht. Wow. Also ich finde, hier muss es mindestens die Todesstrafe setzen! Lasst das gesamte Kommissariat in diesem Fall schwerster Kriminalität ermitteln!
Kondommissbrauch durch 28-jährige baden-württembergische Arbeitslose in einem tschechischen Taxi mitten in Bayern – das ist ein Fall mit internationalen Dimensionen, bei dem noch so viele Fragen offen sind. Wer war der zweite Mann? Ein V-Mann des bayrischen Schleierdienstes? Was war das für ein Kondom? Welcher Kondomhersteller steckt dahinter? Eigentlich müssten Kondome, die zum Transport von Drogen geeignet sind, verboten werden. Genau wie Flüssigkeiten zum Sprengen von Flugzeugen. Oder überhaupt.
Das Ganze stand in der Mittelbayerischen im Schambereich Cham-Regionalteil, leider ohne Angabe eines Autors – dabei hätte ich ihm die Namensnennung doch so gerne gegönnt…