Zombie-Apokalypse: Nicht ohne Kondom

Ja, das ist ganz wichtig. Von Leuten, die es wissen müssen, wird eine ausreichende Anzahl Kondome als unabdingbar für den rechtzeitig vorzubereitenden Fluchtrucksack zur Zombie-Apokalypse angesehen:

Sollte einem die Zombie-Apokalypse richtig auf die Nerven gehen und man ist kurz davor alles kurz und klein zu schlagen, ist es sinnvoller, etwas Sand in ein Kondom zu füllen. Knoten rein und schon hat man einen Anti-Stress-Ball. Kondom-Bälle können auch zur Beschäftigung für kleine Kinder genutzt werden, da sicherlich so gut wie kein Spielzeug während der Zombie-Apokalypse vorhanden sein wird.

Ja klar. Sobald Zombies erscheinen, zerfällt alles Spielzeug, und Kondome werden langzeithaltbar.

Man sollte aber darauf achten, dass es unbeschichtete und trockene Kondome sind.

Prinzipiell gut gedacht – aber auch trockene Kondome sind nicht „Kondom pur“ – da ist, wenn man genau hinschaut oder -fühlt, ein wenig Puder zu erahnen, was einfach nur dazu da ist, ein Zusammenkleben des aufgerollten Gummis zu verhindern. Ob man das dann zum „Frischhalten von Obst“ oder zum „Abfüllen von Trinkwasser“ verwenden möchte… aber ernsthaft: die Zombies fressen Euch auch, wenn ihr Kondome dabei habt. Kondome schützen eben nicht vor allem.
(Auf was für Themen die Leute heutzutage kommen, nur um einen Amazon-Werbelink unterbringen zu können, ist ja schon fast abenteuerlicher als die Zombie-Apokalypse selbst. Aber ich bin nur ein alter Mann; was weiß ich schon.)

Prostitution: Geht der Trend wieder weg vom Kondom?

„Jetzt neu, ohne Kondom“ titelt Saunaclubs-4you.de und schreibt:

Der Geschlechtsverkehr ohne Kondom scheint salonfähig zu werden. In den letzten Jahren bestand immer ein kleiner Markt, indem sich Mädchen für Sexdienstleistungen anboten und das komplett ohne Kondom. Dieser Markt hatte jedoch immer nur als Nische bestand und war daher übersichtlich. Durch den zunehmenden Konkurrenzdruck sind nun aber einige Hostessen im Saunaclub und Escort dazu übergegangen, ihre Dienste ebenfalls vollständig ohne Kondom anzubieten. Und das ohne Aufpreis. Damit erfolgt unter Umständen ein weiterer hoher Druck auf alle Girls, die ihr Geschäft verantwortungsvoll anbieten und auch die Kunden zu diesem Denken hinleiten.

Hier und in ähnlichen Konstellationen (denn das, was hier für Heteros berichtet wird, gilt mit Sicherheit auch in der Gay- und Underground-Szene) scheint mir eher ein möglicher Grund für einen Anstieg der HIV-Infektionen zu liegen – und weniger in der „erfolglosen“ Anti-AIDS-Kampagne der BzgA.

Der Gedanke mit einer Frau ohne Kondom zu schlafen, ist sicherlich verständlich und für jeden Mann nachvollziehbar.
Doch der Sex mit einer Prostituierten im Saunaclub ohne Kondom ist grob fahrlässig. Übrigens so fahrlässig, dass auch die Krankenkasse später bei Bekanntwerden Behandlungskosten verweigern kann.

Und die Behandlung von Tripper oder AIDS aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, ist hart. Aber zur Entspannung kann man sich ja den neuesten Hollywood-Erziehungs-Porno anschauen. Mit Kondom, natürlich.

Gefährlich: Ignorante Besserwisser im Richteramt

Dass Kondome vor Ansteckungen schützen (wenn man sie richtig verwendet), weiß doch eigentlich heutzutage auch in Österreich jeder. Es hat sich ja sogar schon bis zum dortigen Obersten Gerichtshof herumgesprochen, dass man auch mit AIDS straffrei Sex haben kann, wenn man sich entsprechend schützt – und das war bereits 1997.
Nun hat es in Kärnten (einem bekanntermaßen recht konservativem Eckchen unseres schönen Nachbarlandes) einen 17jährigen erwischt – „es“ ist das Gesetz in Gestalt von Richter Dr. Othmar Kraft, der dem HIV-positiven jungen Mann drei Monate auf Bewährung aufgebrummt hat, weil er ungeschützten Oralverkehr mit seiner Freundin hatte.

„Ich dachte, wenn sie keine größere Wunde im Mund hat, kann nichts passieren“, sagte er dem Richter.
Das entspricht im Wesentlichen auch den derzeitigen Safer-Sex-Regeln der österreichischen Aidshilfen. Diese sehen bei Oralsex nur vor, dass man nicht in den Mund ejakulieren soll.

So meldete GGG.at vorgestern. Der Hammer ist jedoch:

Doch auch mit der Verwendung eines Kondoms hätte der 17-Jährige das Gericht in Feldkirch nicht straffrei verlassen: „Auch wenn ein Kondom verwendet worden wäre, würde dies nichts an der Strafbarkeit ändern“, erklärte Richter Othmar Kraft. Ein Ansteckungsrisiko bestehe nämlich auch bei Verwendung von Präservativen, so der Richter.

Einen Tusch für den weisen Richter! Und ab mit ihm ins Mittelalter…

Freut Euch doch!

Es gibt doch eigentlich keine bessere Werbebotschaft für die Benutzung von Kondomen, als wenn einer irgendwie bekannten Perönlichkeit in aller Öffentlichkeit ein Kondom aus der Tasche purzelt. Hurra, möchte man rufen, da ist jemand, der damit also nicht nur bekennt, Sex zu haben (worüber man insbesondere in den prüden USA, wo – wenn man den von der Zensur noch durchgelassenen Bildern glauben darf – die Menschen ja schon gar keine Geschlechtsteile mehr besitzen, sehr erstaunt sein dürfte), sondern auch, Kondome dabei zu benutzen und dies für so normal zu halten, dass man gar nicht mehr auf die Idee kommt, vor einem öffentlichen Auftritt seine Hosentaschen von selbigen zu befreien.
Aber nein: eine Welle des Entsetzens beginnt in den USA und kommt hierher über den großen Teich geschwappt, wo sie immerhin noch als Welle der Borniertheit an die Küste schwappt. Wie kann man nur! Schlagzeilen über Schlagzeilen, ein Boulevardblatt kreischt lauter als das andere: Dingsbums (ich hab‘ den Namen schon vergessen; war – glaube ich – auch niemand wichtiges) ist ein Kondom aus der Tasche gefallen!
Ich hätte da mal ein paar andere Schlagzeilen für Euch „Journalisten“:
Skandal: B-Promi zieht Taschentusch aus Hosentasche!
C-Promi im Supermarkt beim Klopapierkauf gefilmt!
Verdächtige Hosenfalte: D-Promi hat vermutlich noch Geschlechtsteil
Ungezogen: Zahnstocher in Jackentasche gefunden!