Gefährlich: Ignorante Besserwisser im Richteramt

Dass Kondome vor Ansteckungen schützen (wenn man sie richtig verwendet), weiß doch eigentlich heutzutage auch in Österreich jeder. Es hat sich ja sogar schon bis zum dortigen Obersten Gerichtshof herumgesprochen, dass man auch mit AIDS straffrei Sex haben kann, wenn man sich entsprechend schützt – und das war bereits 1997.
Nun hat es in Kärnten (einem bekanntermaßen recht konservativem Eckchen unseres schönen Nachbarlandes) einen 17jährigen erwischt – „es“ ist das Gesetz in Gestalt von Richter Dr. Othmar Kraft, der dem HIV-positiven jungen Mann drei Monate auf Bewährung aufgebrummt hat, weil er ungeschützten Oralverkehr mit seiner Freundin hatte.

„Ich dachte, wenn sie keine größere Wunde im Mund hat, kann nichts passieren“, sagte er dem Richter.
Das entspricht im Wesentlichen auch den derzeitigen Safer-Sex-Regeln der österreichischen Aidshilfen. Diese sehen bei Oralsex nur vor, dass man nicht in den Mund ejakulieren soll.

So meldete GGG.at vorgestern. Der Hammer ist jedoch:

Doch auch mit der Verwendung eines Kondoms hätte der 17-Jährige das Gericht in Feldkirch nicht straffrei verlassen: „Auch wenn ein Kondom verwendet worden wäre, würde dies nichts an der Strafbarkeit ändern“, erklärte Richter Othmar Kraft. Ein Ansteckungsrisiko bestehe nämlich auch bei Verwendung von Präservativen, so der Richter.

Einen Tusch für den weisen Richter! Und ab mit ihm ins Mittelalter…

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