Die Mystery Box

die heute bei mir auf dem Tisch steht, ist das neueste Beispiel für eine kreative Handhabung der Kennzeichnungsvorschriften. Soviel vorweg: Es ist (fast) alles da, was vorgeschrieben ist – das Einzige, was man allerdings von außen (also ohne die Packung zu öffnen) sehen kann, ist ein Logo (on top) und ein Barcode (an der Seite).
Ich sehe ja ein, dass man auch mit Druckertinte sparsam sein muss (wir sind ja alle öko, und so), aber gleich alles wegzulassen, was dem potentiellen Käufer die Identifizierung des Inhalts ermöglicht, halte ich doch für gewagt. Aber gut, der Anbieter bewirbt „anonyme Lieferung“ – noch anonymer geht wirklich nicht. Der Barcode lässt sich zwar scannen – zum Lesen ist er fast zu klein -, und die Google-Suche nach dieser Nummer führt auch zu ein, zwei Angeboten auf Marktplätzen, aber sonst erfahre ich nichts.
Apropos Druckertinte sparen – war doch nicht der Grund, denn nach dem Öffnen zeigte sich die Innenseite im Vollfarbdruck, und zwar mit allem, was man so an Informationen erwarten würde. Nicht perfekt und nicht 100%ig konform (und wenn man eine gute Lupe besitzt, kann man auch die ordnungsgemäß beigelegte Anleitung lesen; Brille allein reicht nicht), aber ausreichend. Nur halt innen statt außen. Man kann also erst nach dem Öffnen der Verpackung das Verfallsdatum sehen oder den Hersteller identifizieren… was, glaube ich, nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Und auch nicht in dem des (potentiellen) Kunden.
Nur nebenbei: die Kleinstpackung dieser Marke (mit 5 Kondomen) gibt es auch „richtig herum“ bedruckt und einigermaßen ordentlich gekennzeichnet. Warum man das bei den größeren Abpackungsgrößen ausschließlich auf die Innenseite verlagert hat, ist mir unklar. Billiger wird’s dadurch jedenfalls nicht… Der in den Niederlanden ansässige Lieferant meint zwar auf Rückfrage „They are (legally checked!) suitable for the internet/online shopping“, aber nun ja. Hier jedenfalls nicht.

Verbotene Würfe

New Orleans ist uns im Allgemeinen nicht gerade als Hort der Unvernunft bekannt; vielmehr asoziieren die meisten mit New Orleans eher angenehme Dinge – Musik, Klima, und nicht zuletzt die berühmte Mardi-Gras-Parade, die dieses Jahr am 8. März stattfinden wird („Mardi Gras ist die französische Bezeichnung für den Faschingsdienstag, den letzten Tag des Faschings vor dem Aschermittwoch, dem Beginn der österlichen Fastenzeit.“).
Rund um diese schon über 150jährige Tradition, die mit den französischstämmigen Siedlern in die Niederungen des Missisippi-Deltas und die Gebiete drumherum kam, entwickelten sich natürlich auch Richtlinien und Vorschriften, was anlässlich dieser Parade getan werden darf – und was nicht. Teilnehmern an dieser Parade ist es strengstens verboten, Kondome in die Menge zu werfen:

Sec. 34-28. Prohibited throws. (…) (d) No Mardi Gras parade participant, while participating in a parade on the parade route, in a parade staging area, or in a parade disbanding area, shall hand out, throw, or distribute in any way, any condom or prophylactic or any sexually-oriented device. Sexually-oriented device shall include but not be limited to any paraphernalia that is designed in whole or part for specified sexual activities as defined in the comprehensive zoning ordinance. (e) Any carnival organization which allows or permits a violation of this section shall be subject to the penalties set out in section 34-2 of this chapter; for purposes of this paragraph, each violation by a parade participant shall be considered as a separate violation. (f) Any Mardi Gras parade participant who violates this section shall be subject to immediate removal from the parade in addition to the penalties set out in section 34-3 of this chapter.

(M.C.S., Ord. No. 19,314, § 1, 7-15-99; Ord. No. 19,676, § 1, 5-18-00)

Ein interessantes Fundstück aus der Sammlung der dümmsten Gesetze; aber immerhin mag es die Teilnehmer, die sich nun ihre Kondome kaufen müssen, trösten, dass die gleiche Vorschrift es auch Schlangen verbietet, sich näher als 200 Yards an die Parade heranzuschleichen. Das Bewerfen von Paradeteilnehmern mit Colaflaschen ist übrigens auch nicht gestattet.