Ein qualifiziertes Konservierungsmittel garantiert eine sichere Beziehung.

Das ist doch mal ein Wort.
OK, ein Satz.
Der ist zwar grammatisch korrekt, aber trotzdem… Wie konserviert man eigentlich eine Beziehung? Ich meine, wo muss man das Konservierungsmittel auftragen, und was unterscheidet ein qualifiziertes von einem unqualifizierten Konservierungsmittel? Fragen über Fragen. Auf sinnenreize.de (Archiv) kann ich zwar gleich 25 x 144 Einheiten Konservierungsmittel kaufen („Unilatex-Konservierungsmittel stehen für hohe Qualität. Mit Qualitätskontrolle zertifiziert nach ISO 4074. Eigenschaften: Glatt und geschmiert.“), aber Antworten finde ich dort auch wohl keine…
Nun ja, die Spanier. Das sind die, die ihre Produkte gerne mittels Google Translator in ganz Europa vertreiben und sich dann wundern, warum es mit den Umsätzen nicht so klappt. Zu dumm, dass „preservativo“ hier eigentlich mit „Kondom“ übersetzt werden müsste, aber über solche Kleinigkeiten ist man unter der heißen Sonne des Mittelmeerstrandes wohl erhaben. „Bürgerliche Kategorien“, würde mit einem verächtlichen Ton das Känguru sagen, „alles nur bürgerliche Kategorien“.
Noch mehr Spanier? Bitte:

Schmierung: Geschmierter Erdbeerduft (Confortex via Orgaxx, Archiv)

Vergewissert sich, dass das Kondom nicht zerbrochen ist (mit Wasser füllen und auf den Vorratsbehälter drücken), binden Sie es und werfen Sie es in den Mülleimer, niemals auf die Toilette oder auf die Straße (denken Sie daran, dass Kondome nicht biologisch abbaubar sind). Verwenden Sie für jeden Geschlechtsverkehr ein neues Kondom oder jede sexuelle Praxis wird geändert. (Confortex via Fesselliebe, Archiv)

Verlängertes Vergnügen verzögert 12 Einheiten (Durex via Loveshop.lu, Archiv)

Dass man über solche Produkttexte bei Amazon oder anderen international aufgestellten Plattformen ständig stolpert – geschenkt. Die freidrehende Amazon-KI erachtet wohl solche kryptischen Beschreibungen als höherwertig, und die Händler haben das hinzunehmen. Aber dass einzelne Shops sich das auch antun und den kompletten Feed eines ausländischen Lieferanten maschinell übersetzt und ungeprüft übernehmen, lässt mich an der Ernsthaftigkeit dieser „Unternehmer“ doch zweifeln.

Überlegungen zur Verwendung von Kondomen

Nein, das wird jetzt kein philosophischer Beitrag (obgleich der nach doch recht langer Blogpause wohl angebracht wäre, aber die aktuelle Weltlage…, ach. Schwamm drüber), sondern es handelt sich um den Titel eines aktuellen Beitrages (Archivversion), der heute in meinem Feedreader aufpoppte.
Wir erfahren darin sehr viel Interessantes und, ja, auch Neues, über Kondome. Kostproben gefällig? Bitte (Hervorhebungen von mir):

Es sollte in den erigierten Penis eingeführt werden, bevor der Vagina-Penis-Kontakt beginnt, es sollte nicht vor der vollständigen Ejakulation wie in der Entzugslogik eingeführt werden.

Aua. Ich weiß ja, dass es Leute gibt, die da alle möglichen Dinge einführen, aber Kondome!?

Nach dem Samenerguss (Ejakulation) sollte die Scheide verlassen werden, bevor die Erektion verschwindet, da sonst die Leckage murmelt, das Kondom kann sogar in der Scheide verbleiben.

Man solle nie auf die Leckage hören, wenn sie so etwas murmelt. Hört ihr!?

es sollte durch Verbrennen oder Wegwerfen zerstört werden

Verbrennen ist eher keine gute Idee (klappt auch – gerade wenn gut gefüllt – nicht so richtig, und brennendes Gummi ist olfaktorisch doch ein erheblicher Unwohlfühlfaktor); und Wegwerfen ist zwar der richtige Ansatz, führt aber nicht zur Zerstörung…

Nun ja. Vom „Tunlog“ hatte ich noch nie was gehört, also schauen wir mal in „Über uns“:

Es wurde im August 2021 als inhaltsbasiertes soziales Netzwerk in Deutschland ausgestrahlt. Auf tunlog.com, das die New Media Order unter Berücksichtigung der Social-Network-Dynamik des neuen Zeitalters formuliert, können Nutzer von einem einzigen Punkt aus auf die beliebtesten News, Fotos, Galerien und Videos des gesamten Internets zugreifen.

Huh. Wer verbricht denn sowas? Vielleicht hilf ein Blick in die Informationen über Urheberrechte:

Website, Gesetze, Gesetze, Urheber- und Persönlichkeitsrechte sollen respektiert werden. Definiert im Gesetz Nr. 5651, Ort, Standort, dient als Anbieter. Die Inhalte der Seitenverwaltung nach dem Gesetz auf Rechtswidrigkeit, es besteht keine Prüfungspflicht. Aus diesem Grund hat unsere Seite das Prinzip übernommen und Inhalte entfernt.

Tunlog.com wurde von Doktoranden der Yyu-Universität erstellt. Bei der Erstellung des Inhalts wird Wikipedia als Quelle verwendet.

Keiner weiteren Fragen, Euer Ehren.