CE-Irrtümer

Immer wieder stolpere ich im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung über Ausdrücke wie „CE – europäisches Gütesiegel“, „CE-geprüfte Kondome“, „CE-zertifizierte Kondome“, „CE-Siegel“, „CE-Gütezeichen“, „CE-Prüfsiegel“ und so weiter, und es ärgert mich – insbesondere, wenn es von Leuten verwendet wird, die es eigentlich besser wissen müssten.

CE bedeutet schlicht und einfach „Conformité Européenne“ – es handelt sich um ein Konformitätszeichen. Es ist kein Gütezeichen oder Prüfsiegel.

Durch die Anbringung des CE-Zeichens erklärt der Hersteller bzw. Importeur, dass sein Produkt den entsprechenden EU-Normen und -Richtlinien entspricht. Bei Medizinprodukten (zu denen das Kondom gehört) ist eine einfache Konformitätserklärung nicht ausreichend; hier wird (in der Regel im Rahmen eines Audits nach ISO 13485:2003) das Unternehmen für die Herstellung dieser Produkte nach der EU-Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG zertifiziert; die Zertifizierung bezieht sich also auf das Unternehmen und den Produktionsprozess der entsprechenden Produkte, nicht auf das einzelne Produkt selbst. Die Nummer der sogenannten „Benannten Stelle“ (also des Unternehmens, das die Zertifizierung vorgenommen hat) ist dann direkt am CE-Zeichen mit anzubringen, so dass der Verbraucher bei Interesse prüfen kann, ob das Zertifikat korrekt und aktuell ist.

Rückseite einer Packung Blausiegel Sensitive (latexfreie Kondome)Beispiel gefällig? Gerne. Nehmen wir mal – weil ich sie gerade hier liegen habe – eine Packung Blausiegel Sensitive (siehe Abbildung). Dort steht rechts „CE 0123“. Wir müssen nun also die Benannte Stelle „0123“ finden – das geht am schnellsten über das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (kurz: DIMDI), wo wir in der nach Kennnummern sortierten Liste unter der Nummer 0123 die TÜV SÜD Product Service GmbH finden. Adresse und Telefonnummer sind auch leicht zu finden. Auf der Website des TÜV Süd kann man die Zertifikats-Datenbank aufrufen und dort nach dem Hersteller „Sagami“ suchen (im rechten Dropdownfeld bitte „Datenbank (alle Felder)“ wählen) – in der Liste dann anklicken, und voilà – schon hat mal alle Details. Und richtig, Sagami (die für die Mapa GmbH die „Blausiegel Sensitive“ in Malaysia herstellt) hat ein gültiges Zertifikat (Nummer G1 10 07 40297 011) für die Herstellung von Kondomen aus Polyurethan.

Alles klar? Die einzigen Kondome, die (hier in der EU) kein CE-Zeichen brauchen, sind Scherzkondome (logisch, denn das sind ja keine Medizinprodukte, sondern Scherzartikel). Woanders sieht das natürlich anders aus – aber dazu ein andermal.

Pro-Kondom-Video von Bremer Schülern

Der 9. Jahrgang der Gesamtschule Bremen Mitte hat im März 2011 im Rahmen einer Projektwoche zum Thema Millenniumsentwicklungsziele gearbeitet und mit der Unterstützung des Jugendprojektes „Peer Up! Jugend bildet Zukunft!“ zahlreiche Aktionen und Videos organisiert bzw. produziert. Hier ist Kondome schützen vor HIV / AIDS! Ein Film von Bremer SchülerInnen:

Die coolen Ganzkörperkondome gibts natürlich auch zu kaufen, zum Beispiel in der Kondomotheke. Falls jemand das mal nachspielen möchte 🙂

Dürfen Muslime Kondome benutzen?

Die Benutzung von Kondomen ist in manchen Religionsgemeinschaften je ein Stein des Anstoßes – man denke da nur an die Katholiken oder auch an die Juden (nein, es gibt wirklich keine koscheren Kondome!) -, in anderen sieht man das eher locker – wie bei den Protestanten oder dem Islam. Ja, richtig: Islam. Im Islam ist allerdings vieles Ansichts- oder Auslegungssache; bei strittigen Fragen erstellen Rechtsgelehrte dann entsprechende Gutachten, und die können natürlich so oder so ausfallen. Insofern ist eine Entscheidung natürlich immer davon abhängig, wen man fragt – das unterscheidet islamische Rechtsgelehrte also nicht von deutschen Gerichten, beispielsweise.
Aber zurück zum Kondom bzw. seiner erlaubten Nutzung im Islam:

It is permissible to use condoms so long as this does not cause any harm and so long as both husband and wife consent to their use (…). But it reduces the sensation of pleasure, which is the right of both partners, and reduces the chance of conception, which is also the right of both partners. Neither one of them is allowed to deprive the other of these rights.

Eine sehr salomonische Entscheidung, die Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid in seinen „Fragen und Antworten zum Islam“ hier trifft. Sie betont das Recht der Frauen auf Empfängnis und gleichzeitig die Notwendigkeit des Konsens zwischen beiden Partnern. Ein sehr interessanter Ansatz…

Kondome aus Condom sind keine Condom-Kondome (mehr)

Wie die französische Nachrichtenagentur AFP gestern meldete, darf eine in der südfranzösischen Stadt Condom ansässige Firma ihre (in Malaysia hergestellten und ausschließlich in den USA vertriebenen) Präservative nicht mehr mit dem Hinweis bewerben, es handele sich um Kondome aus Condom. Die bisher als „The Original Condom from Condom, France“ angebotenen Edelgummis müssen sich also nun eine neue Werbebotschaft suchen, weil der Bürgermeister der Gemeinde, Bernard Gallado, nicht möchte, dass der Name seiner Stadt kommerziell genutzt wird, ohne dass er etwas davon hat (so scheint es).

„It is clear that the use of the name, the image and the renown of the town of Condom, without its knowledge, for entirely commercial ends (is) manifestly illicit,“ said the judge’s ruling, seen by AFP.

Warten wir mal ab, was da noch kommt; die Anwältin der Gemeinde, Caroline Lampre, will jedenfalls als nächstes die andere Hälfte des Produktnamens, also „The Original Condom“ verbieten lassen. Erleben wir hier womöglich gerade den unbesonnenen Höhenflug einer vom kurzfristigen Erfolg berauschten Kommunaladvokatin? Man darf gespannt sein.