Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Sind Kondome P18?

Der Countdown für den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) läuft – und zwar von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet. Nur innerhalb der deutschen Netzgemeinde gärt es, denn dieses Werk bringt erst einmal eine gewaltige Verunsicherung für alle Anbieter. Kurz gesagt geht es darum, dass alle Inhalte des Internets (soweit halt der Arm des deutschen Rechts reicht) gekennzeichnet werden sollen, ob sie für Kinder, Jugendliche bzw. Erwachsene geeignet sind, und zwar entweder durch Anschluss an kommerzielle Systeme oder durch Selbstkennzeichnung. Bei Verstößen drohen drastische Ordnungsgelder, zudem winken Abmahnrisiken in ungeahnter Höhe. Details finden sich zum Beispiel in den T3N-News; etliche Anbieter (insbesondere nichtkommerzielle) schließen zum Jahresende oder haben bereits aufgegeben.

Soweit, so gut. Nun sind ja Kondome per se Artikel, die erst von Jugendlichen bzw. Erwachsenen benutzt werden können; Kinder können mit diesen „schmierigen Luftballons“ ja nichts anfangen. Sind also Kondome nun Artikel, die „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ (JMStV § 5)? Oder sind es vielleicht die gelegentlichen Abbildungen barbusiger Damen oder nackter Menschen auf manchen Kondomverpackungen, die unter Umständen die Jugenschützer auf den Plan rufen können? Es gibt, oh Graus, sogar Kondomverpackungen, auf denen ein erigierter Penis zu sehen (oder zu erahnen) ist (z.B. „Secura Potenz-Kondom“)!

Ein übereifriger (oder sarkastischer) Kondomverkäufer aus meinem Bekanntenkreis hat übrigens schon die Schachtelabbildungen der Secura-Kondome (die im Gegensatz zu anderen Marken sehr viel nackte Frauen zeigen), die er auf Amazon.de verkauft, „umgedreht“ und bietet zu seinen Artikeln nur noch Bilder der Rückseite an (siehe z.B. hier bei Secura Sweet Strawberry). Vielleicht wäre das die Lösung?

Was ist dann aber mit uns, die wir nur über Kondome reden und dabei so hässliche Worte wie Sex, Penis, Erektion, Orgasmus, Ejakulation, Sperma oder gar Analverkehr benutzen? Bei Google und Amazon als Ablegern prüder amerikanischer Firmen unterliegen einige dieser Worte übrigens schon lange der Zensur – kein Händler kann Artikel mit solchen No-Go-Worten hochladen…

Kondome P16 oder P18? Geht nicht. Man denke nur an die drastisch anwachsenden Zahlen ungewollter Schwangerschaften im Teenager-Alter, wenn Kondome unter 18 ein Tabu darstellen (oder es gibt dann einen Schwarzmarkt für Kondome – das wäre lustig…). Der Onlinehandel mit Kondomen würde dramatisch einbrechen, wenn plötzlich PostIdent als Altersnachweis beim Kondomkauf Pflicht wird; die Alternative wäre dann die Erektions-Befähigungs-Kontrolle im Hinterzimmer des Sexshops…

Kondome P14? P12? Ab wann darf man dürfen? Macht sich ein Versandhändler strafbar, wenn es einem Jugendlichen gelingt, online Kondome zu kaufen? Werden dann analog zu den Tankstellen-Alkohol-Checks auch hier minderjährige Testkäufer vorgeschickt werden?

Kondome P6 oder P0 – würde das andererseits implizieren, dass Kondome für Babies und Kinder geeignet seien? Hui, dann sind die Kondomhändler als Pädophilien-Zulieferer ja schon mit einem Bein im Knast…

Tja, meine Damen und Herren Gesetzgeber: bringt mal Ordnung in Euren Papierkram. Wir sind gespannt… und lesen inzwischen bei der Stupidipedia weiter.