Let’s Groove

Die Österreicher wieder. Streiten sich darum, ob man bei „Groove“ (entsprechende Englisch-Kenntnisse vorausgesetzt) an Rillen denkt oder nicht. Nach Ansicht des Österreichischen Patentamts eine sehr wichtige Sache; denn, so schreibt der Kurier:

Der Ausdruck „Groove“ beschreibe die Beschaffenheit der Ware und könne daher nicht als Patent angemeldet werden. Man kann zum Beispiel den Begriff „flüssig“ nicht als Marke schützen lassen, weil flüssig ein Zustand von verschiedenen Produkten und nicht nur von einem ganz speziellen ist.
Die angesprochenen Verkehrskreise der Kondome, so das Patentamt, würden nicht in erster Linie an Rhythmus denken. Sie verfügten über eine Englischausbildung und würden das Wort mit „Rinne, Rille, Furche“ übersetzen. Den Konsumenten sei bekannt, dass Kondome stimulierende Wirkung entfalten, wenn sie über Rillen verfügen. „Groove“ sei also bloß eine Beschreibung des Produkts, und keine Marke.

Soll heißen: Denkt der Kunde beim Anblick des gerillten Groove-Kondoms an Musik, wäre der Name okay; denke er eher an die Rillen, dann nicht. Verstehe einer die Österreicher.
Die beauftragten Patentanwälte der Herstellerfirma Church & Dwight (es geht, wen es interessiert, um die TROJAN™ Groove™-Kondome, die tatsächlich eine ungewöhnliche Rillung aufweisen, siehe nebenstehenden Bildausriss) ließen sich aber nicht lumpen und riefen das OLG Wien an, wo sie schlussendlich Recht bekamen, denn die Richter meinten:

Das englische Wort habe sich im Deutschen verselbstständigt und werde nicht mehr nach seiner wortwörtlichen Übersetzung als „Rinne, Rille, Furche“ verstanden, sondern sofort mit richtigem Rhythmus und Tempo gleichgesetzt.
Zwar mag es beim Gebrauch des Produkts auch auf Rhythmus und Tempo ankommen, der konkrete Zweck des Kondoms ist aber laut OLG die Empfängnisverhütung. Insofern ist „Groove“ keine Beschreibung, sondern kann als Markenname der Unterscheidbarkeit von Produkten dienen.

Nun ja. Warum der Kurier das allerdings erst jetzt ausgräbt, ist mir ein Rätsel; die Eintragung der Wortmarke erfolgte unter der Nummer 2304/2015 beim ÖPA bereits am 20.1.2015…
NB. Der Zweck dieser Rillen ist laut Produktbeschreibung aber kein besserer Groove beim Sex, sondern besteht darin, das Gleitmittel der Beschichtung während der gesamten Benutzungsdauer besser verfügbar zu halten („This patent pending condom design features a raised texture to help keep the lube in place throughout use.“); außerdem heißen die Rillen dort auch nicht grooves, sondern channels.

Harry ist jetzt Happy. Oder nicht?

„Die Kondome sind schuld!“ heißt es mal wieder (hatten wir das nicht erst gestern?). Kondome verführen zu freizügigerem Sex, mehr Sex heißt, dass die Leute eher wenig anderes unternehmen, also auch seltener ins Kino gehen, weniger Filme schauen und Bücher lesen. Insbesondere, wenn die bösen Kondome dann auch noch so ähnlich heißen wie der Hauptheld einer Buch-, Film-, usw-Reihe. Völlig logisch, denn der ähnlich klingende Name auf der Kondomverpackung sorgt ja automatisch dafür, dass man sein Bedürfnis nach Konsumption der betreffenden Werke sofort verliert und sich nachhaltig (ersatz-)befriedigt fühlt.
So sehen es zumindest die Geldeinsammler hinter der Harry-Potter-Maschine (Warner Bros.):

«Die ‹Harry Potter›-Umsätze gingen 2010 in der Schweiz stärker zurück als im Ausland», hiess es damals. Ein Mitschuldiger wurde durch die Amerikaner in Pfäffikon geortet: die Kondome aus Ausserschwyz. (Hoefner.ch)

happy popperEine Schweizer Sexshop-Kette hatte damals nämlich eine eigene Kondommarke aufgelegt – namens Harry Popper (Abb. ähnlich). Diese wurden natürlich nicht in Ausserschwyz manufaktiert, sondern kam aus Deutschland (aber das nur nebenbei). Jedenfalls gefiel den Gebrüdern Warner dieses Produkt nicht (verständlich, wenn der Zauberstab aussieht wie eine Nähnadel und der bebrillte Gummy-Harry sich grenzdebil grinsend die Oberlippe leckt), woraufhin sie ein paar Anwälte in die Schweiz abseilten und die Firma Magic-X gerichtlich dazu verdonnern ließen, wenigstens den Harrys zwei Beine auszureißen (HARRY POPPER -> HAPPY POPPER, als solche dann über den Großhändler S&T auch in Deutschland eine Zeitlang erhältlich gewesen), wenn sie das Designwunder nicht gänzlich einzustampfen bereit wären. So weit, so normal – Business as usual. Großzügig gestattete man den Schweizern aber offensichtlich, die Restbestände an Gummi-Harrys abzuverkaufen.

Und nun kommt, was kommen muss: Die Amis wollen jetzt, wer hätte das gedacht, die Gewinne abschöpfen 🙂 Das Höfner Volksblatt hat Einzelheiten dazu.
Nun hatte man Harrys große Brüder schon happy gemacht, aber zufrieden sind sie immer noch nicht…