Bei 20 ist Schluss

Neues von den Verkehrswächtern:

Wer schon 20 Kinder hat, wird zur Benutzung von Kondomen verpflichtet. Andernfalls droht Schnipp-Schnapp, Schniedel ab.

Quelle: Bored Panda

Bring Your Own Condom

Eigentlich (ich bin ja nur ein Gelegenheits-Twitterer) wollte ich nur mal nach neuen Meldungen zum Hashtag #BYOC schauen. Ich kenne das nur (OK, sicher kondomscheuklappenbedingt) als Kürzel für „Bring Your Own Condom“ = verlass Dich nicht darauf, dass Dein Partner eins dabei hat, sondern bring selbst welche mit.
Und was scrollte da durch meine Timeline? Das hier:


Einen Messetand mit Tips zum Recyceln von Anwälten. Das finde ich ja nun mal echt klasse. Man verbraucht ja so unheimlich viele davon. Ständig.

Und nebenbei musste ich lernen, dass BYOC auf alles passt, was mit C anfängt – Bring your own cup, cello, clothes … und Brew your own coffee 🙂

Mittwoch ist Schwurbeltag

Ich bin gerade über eine Seite gestolpert (kommt ja öfter mal vor, sowas). Lauter medizinische und Medizin-affine Themen, viel Text. Unter anderem einer mit dem Titel „Was ist ein Kondom?“. Gute Frage, dachte ich, man sollte ja mal wieder zu den Basics zurückkommen; man setzt ja immer voraus, dass alle Leute wissen, was ein Kondom ist – was aber, wenn jemand das tatsächlich nicht weiß?
Lesen wir also mal in diesem Artikel (Ihr müsst da nicht hin, und wenn doch, dann macht vorher den Adblocker an, da ist haufenweise Werbung dazwischen):

Ein Kondom ist eine Hülle aus Latex, Polyurethan, Polyisopren oder Lammfell.

Lammfell, soso. Kuschelkondome, oder was? Echt jetzt? Ach nee, doch nicht:

Lammfell-Kondome werden aus Schafdarm hergestellt

Jaaa soo. Alles klar, Liegt ja auch auf der Hand. Schaf = Lamm und Fell = Darm. (Gemeint sind sicherlich diese; andere gibt es von dieser Art nicht)

Trockene Kondome sind vorhanden, aber geschmierte Kondome machen oft sexuelle Aktivität für beide Partner bequemer.

Klar. Läuft ja dann wie geschmiert. 🙂

Die Weltgesundheitsorganisation hat die Voraussetzungen für die Kondomqualität empfohlen, die viele Länder folgen.

Äh… nein. Es ist nicht wie WHO, sondern die ISO, und sie hat nichts empfohlen, sondern festgelegt, und zwar nicht die Voraussetzungen für die Qualität, sondern die Mindestanforderungen an die Qualität. Aber sonst, ja, im Prinzip schon, durchaus, wie der Sender Jerewan melden würde.

Weibliche und männliche Kondome sollten nicht gleichzeitig verwendet werden.

Nee, nicht dass die sich dann noch fortpflanzen. Geht ja gar nicht. (Es heißt „Kondome für Männer“ und „Kondome für Frauen“ bzw. „Frauenkondome“. Das Kondom als solches ist immer sächlich, es kann sich also nicht fortpflanzen, sondern muss nachgekauft werden.)

Kondome, die das Spermizid Nonoxynol-9 enthalten, werden nicht für Paare empfohlen, die Kondome für irgendetwas anderes als Schutz gegen Schwangerschaft verwenden, weil die Chemikalie das Risiko der HIV-Verringerung erhöhen kann.

Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Also nicht das Spermizid, sondern die Aussage. Es erhöht das Risiko, dass HIV sich verringert. Risiko. Die Leute würden jubeln und nur noch spermizide Kondome kaufen, wenn das so wäre (Gibt ja nicht mehr viele, Amazon hat beispielsweise nur noch diese).

Ceterum censeo:

Es ist auch wichtig, Kondome richtig zu setzen, je nach den Anweisungen, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen, welche Studien von 85 bis 98 Prozent, je nach Marke und wenn sie richtig verwendet werden.

Da verließen sie ihn dann wohl.

Let’s Groove

Die Österreicher wieder. Streiten sich darum, ob man bei „Groove“ (entsprechende Englisch-Kenntnisse vorausgesetzt) an Rillen denkt oder nicht. Nach Ansicht des Österreichischen Patentamts eine sehr wichtige Sache; denn, so schreibt der Kurier:

Der Ausdruck „Groove“ beschreibe die Beschaffenheit der Ware und könne daher nicht als Patent angemeldet werden. Man kann zum Beispiel den Begriff „flüssig“ nicht als Marke schützen lassen, weil flüssig ein Zustand von verschiedenen Produkten und nicht nur von einem ganz speziellen ist.
Die angesprochenen Verkehrskreise der Kondome, so das Patentamt, würden nicht in erster Linie an Rhythmus denken. Sie verfügten über eine Englischausbildung und würden das Wort mit „Rinne, Rille, Furche“ übersetzen. Den Konsumenten sei bekannt, dass Kondome stimulierende Wirkung entfalten, wenn sie über Rillen verfügen. „Groove“ sei also bloß eine Beschreibung des Produkts, und keine Marke.

Soll heißen: Denkt der Kunde beim Anblick des gerillten Groove-Kondoms an Musik, wäre der Name okay; denke er eher an die Rillen, dann nicht. Verstehe einer die Österreicher.
Die beauftragten Patentanwälte der Herstellerfirma Church & Dwight (es geht, wen es interessiert, um die TROJAN™ Groove™-Kondome, die tatsächlich eine ungewöhnliche Rillung aufweisen, siehe nebenstehenden Bildausriss) ließen sich aber nicht lumpen und riefen das OLG Wien an, wo sie schlussendlich Recht bekamen, denn die Richter meinten:

Das englische Wort habe sich im Deutschen verselbstständigt und werde nicht mehr nach seiner wortwörtlichen Übersetzung als „Rinne, Rille, Furche“ verstanden, sondern sofort mit richtigem Rhythmus und Tempo gleichgesetzt.
Zwar mag es beim Gebrauch des Produkts auch auf Rhythmus und Tempo ankommen, der konkrete Zweck des Kondoms ist aber laut OLG die Empfängnisverhütung. Insofern ist „Groove“ keine Beschreibung, sondern kann als Markenname der Unterscheidbarkeit von Produkten dienen.

Nun ja. Warum der Kurier das allerdings erst jetzt ausgräbt, ist mir ein Rätsel; die Eintragung der Wortmarke erfolgte unter der Nummer 2304/2015 beim ÖPA bereits am 20.1.2015…
NB. Der Zweck dieser Rillen ist laut Produktbeschreibung aber kein besserer Groove beim Sex, sondern besteht darin, das Gleitmittel der Beschichtung während der gesamten Benutzungsdauer besser verfügbar zu halten („This patent pending condom design features a raised texture to help keep the lube in place throughout use.“); außerdem heißen die Rillen dort auch nicht grooves, sondern channels.