1. April: Die kondomige Nachlese, Teil 3

Rechtzeitig vorbereitet hat seinen Beitrag zum 1. April der Blogger Heinrich Kümmerle, nämlich schon am 8. März. Er macht in seinem Artikel darauf aufmerksam, dass sich die EU-Kommission nach erfolgreicher Festlegung des zulässigen Krümmungsindex bei Salatgurken nun auch den männlichen Gurken zugewendet hat; denn um „allen Europäern mehr Sicherheit beim Kauf von Kondomen zu geben, wurden in einem ersten Schritt die Packungsgrößen standardisiert“. Beginnend mit dem 1. April sollen daher nur noch folgende Packungsgrößen zulässig sein:

  • 6er-Pack oder auch die „italienische“ Packungsgröße,
  • 9er-Pack oder auch die „französische“ Packungsgröße und der
  • 12er-Pack oder auch die „deutsche“ Packungsgröße

Zur Begründung wurden die jeweiligen nationalen Eigenheiten angegeben, welche auch weiterhin innerhalb der Europäischen Union – schon alleine aus föderalen und kulturellen Aspekten – Berücksichtigung finden werden.

  • Italien: einmal am Tag, außer Sonntag – 6 Stück
  • Frankreich: einmal am Tag, Samstag und Sonntag zweimal – 9 Stück
  • Deutschland: einmal im Monat – 12 Stück.

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