Hurra!
Ich bin ja richtig stolz auf mich. Da hatte ich mich doch im November mit einem Beipackzettel beschäftigt, in dem dem deutschen Markt ein paar salbungsvolle Nippelabschluss-Kondome versprochen wurden. Und tatsächlich hat der Importeur, mit dem ich diese Sachen diskutierte, sein Versprechen gehalten, die Gebrauchsanweisung sprachlich zu überarbeiten, und mittlerweile eine lesbare Variante vorgelegt (und ja, die Kondome werden auch ungefähr ab August tatsächlich bei uns erhältlich sein).
Was mir an der neuen Ausgabe besonders gut gefällt, ist das hier:

Auch wenn weiter oben steht, dass die Benutzung „außerhalb der weiblichen Vagina“ (ich grüble noch, warum das „weiblich“ eigentlich hier steht) risikoreicher ist, so gefällt mir doch die zumindest implizite Einbeziehung schwuler Kondom-Benutzer in die (zwangsweise vorhandene, aber eigentlich von keinem wirklichen Benutzer je so sorgfältig wie vorgeschrieben gelesene) Koitus-Durchführungsverordnung. Macht nicht jeder.
Vielleicht sollte ich mal nachfragen, ob man beim Hersteller schon Irland als nächsten Markt anvisiert…

Für jemanden, der Kondome auf dem deutschen Markt verkaufen möchte, sollten sich eigentlich recht wenig linguistische Hindernisse auftun. Schließlich braucht man eigentlich fast alles nur von bereits vorhandenen Artkeln abzuschreiben (und nein, eine simple Gebrauchsanweisung für Kondome genießt nicht die nötige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz). Trotzdem setzen manche Hersteller felsenfest auf die Qualitätsübersetzungen von Google Translate, denn „Gesalbte Nippelabschluss-Kondome“ haben doch was, oder?