Privatgewerbliche Kondomverkäufer

Hatte ich irgendwann schon mal erwähnt, dass ich mich ungern auf eBay rumtreibe? Nein? Dann tue ich es jetzt. Warum? Ständig stößt man dort auf sogenannte „private“ Verkäufer, die mit einem riesigen Sortiment hausieren gehen, aber sich natürlich vor allen Pflichten eines gewerblichen Verkäufers drücken wollen. Typisch sind solche Textbausteine:

!!!ACHTUNG!!!
Dieser Artikel ist aus meinem Privatbesitz. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Weil mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme und eine Rückgabe nicht akzeptiere. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.

Dieser Text steht so zu finden bei einem Angebot von 4 einzelnen Kondomen (ja, aus einem Hundertersack kann man 25 „Viererpacks“ machen! Clever, was? Leider gegen das Gesetz. Aber wen juckt das schon…) eines „Privatverkäufers“. Der hat natürlich noch viel mehr „aus seinem Privatbesitz“ im Angebot. Klar, ist bestimmt so ein Sammler, der seine private Sammlung versteigert – erst sammelt er einen Hunderterbeutel Kondome irgendwo ein, und dann löst er eben seine Sammlung auf. Kondomesammeln ist ja ein anerkanntes Hobby, machen wir doch alle. Oder?