Kapitalverbrechen im Bayrischen Wald

Tut mir leid, liebe Urheberrechtsfanatiker, wenn ich jetzt mal mehr zitiere als eigentlich zulässig, aber die Meldung ist trotz ihrer bombigen Schlagkraft zu kurz (sie besteht nur aus drei Sätzen), und ich mag diese beiden Sätze auch nicht gern verstümmeln:

Im Rahmen der anschließenden körperlichen Durchsuchung eines 28-jährigen Arbeitslosen aus Baden-Württemberg gab dieser freiwillig ein Kondom heraus, in dem sich drei Druckverschlusstütchen mit mehreren Gramm Crystal befanden. Aufgrund dieser nicht geringen Menge übernahm das Kommissariat 10 die weiteren Ermittlungen.

Es handelte sich um einen von zwei Insassen eines tschechischen Taxis, „das kurz zuvor aus Tschechien eingereist war.“ Das Taxi, wohlgemerkt. Ich stelle mir das gerade so bildlich vor, die die „Streife der Schleierfahndung“ (fahnden die verschleiert?) diese Insassen prüft, worauf einer der beiden freiwillig(!) seine „nicht geringe Menge“ (also ein paar Gramm) den Freiwilligkeitsnachhelfern überreicht. Wow. Also ich finde, hier muss es mindestens die Todesstrafe setzen! Lasst das gesamte Kommissariat in diesem Fall schwerster Kriminalität ermitteln!
Kondommissbrauch durch 28-jährige baden-württembergische Arbeitslose in einem tschechischen Taxi mitten in Bayern – das ist ein Fall mit internationalen Dimensionen, bei dem noch so viele Fragen offen sind. Wer war der zweite Mann? Ein V-Mann des bayrischen Schleierdienstes? Was war das für ein Kondom? Welcher Kondomhersteller steckt dahinter? Eigentlich müssten Kondome, die zum Transport von Drogen geeignet sind, verboten werden. Genau wie Flüssigkeiten zum Sprengen von Flugzeugen. Oder überhaupt.
Das Ganze stand in der Mittelbayerischen im Schambereich Cham-Regionalteil, leider ohne Angabe eines Autors – dabei hätte ich ihm die Namensnennung doch so gerne gegönnt…